Schulneulinge 2025/2026

Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihr Kind im kommenden Schuljahr an unserer Schule anzumelden.

Auf dieser Seite fassen wir wichtige Infos so wie Termine für Sie zusammen.

Termin Datum
Info-Elternabend für die Schulstarter 2024/25 26.09.2024 um 19:00 Uhr
Schulspiel (Achtung, Datum geändert!) 03.12.2024, 13:00 - ca. 14:00 Uhr
Anmeldegespräche ca. November
Annahmebestätigung für OGS und Schule ab März
Schnupperstunde und Aushändigung der Materialliste und Infos 23.06.2025 8:45-9:30 Uhr

OGS Plätze für zukünftige ErstklässlerInnen

Liebe Eltern,
für einen Platz an der OGS Sand für das neue Schuljahr 2025/2026, füllen Sie bitte die Voranmeldung aus.
Diese muss bis spätestens bis zum 20.12.2024 mit Arbeitsnachweisen bei uns abgeben werden.
Dies ist noch keine Zusage!
Nach der Anmeldefrist, werden wir uns Ende März / Anfang April bei Ihnen zurück melden, ob Sie einen Platz erhalten haben.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Email oder telefonisch an uns.


Herzliche Grüße
Katja Hanson

Anmeldeformular OGS

Unsere 3.Klässler haben im Schuljahr 2023/2024 ein Video vorbereitet, in welchem die KGS Sand für unsere zukünftigen Erstis vorgestellt wird



Rechtliches zur Einschulung

Aufnahme in die Grundschule:


Auszug aus dem Schulgesetz (SchulG)

(1) Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet.


(2) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG). Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagenen, ihrer Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für diese Schulart wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG vorliegt. Im Falle eines nach Anwendung von Satz 1 oder 3 verbleibenden Anmeldeüberhanges sind die Kriterien des Absatzes 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.


(3) Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigen Härtefälle und ziehen im Übrigen ein oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:


  1. Geschwisterkinder,
  2. Schulwege,
  3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
  4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
  5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen.


(4) Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes.


(5) Die Schulleiterin/der Schulleiter informiert und berät die Eltern

  1. vor der vorzeitigen Aufnahme eines Kindes in die Grundschule,
  2. vor der Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses.


(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190)